Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MooBay
1 Allgemeines
1.1 Objekt
MooBay ist die Versteigerungsplattform von Swissgenetics. Es gelangen Samendosen, Embryonen oder Lebendtiere zur Versteigerung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle in MooBay zur Steigerung frei gegebenen Objekten. Sie gelten insbesondere für die Rechtsbeziehungen zwischen Swissgenetics und dem Verkäufer, Swissgenetics und dem Käufer, sowie für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Sie bilden integrierenden Bestandteil für sämtliche Rechtsbeziehungen im Onlinehandel von Swissgenetics.
Diese AGB sind auf der Website von Swissgenetics einsehbar und druckfähig hinterlegt.
Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB erkennen Verkäufer und Käufer bei ihrer Erstanmeldung bei Swissgenetics an:
- durch die Kenntnisnahme der auf der Website von Swissgenetics veröffentlichten AGB;
- oder durch Einloggen in die Website von Swissgenetics;
- oder durch Einloggen in die Versteigerungsplattform MooBay;
- oder durch Unterzeichnung der erforderlichen Papiere bei der Übergabe des Versteigerungsobjektes an Swissgenetics.
Änderungen der AGB werden in gleicher Form Verkäufer und Käufern zur Kenntnis gebracht.
1.2 Zulassungsvoraussetzung
1.2.1 Käufer/Verkäufer aus der Schweiz
Käufer/Verkäufer aus der Schweiz verpflichten sich, bei erstmaligem Geschäftskontakt Swissgenetics eine ihnen erteilte Mehrwertsteuernummer (MWST-Nr.) unverzüglich mitzuteilen. Diese MWST-Nr. wird für die Vertragsbeziehung zwischen Swissgenetics und dem Käufer/Verkäufer verwendet, solange diese nicht vom Käufer/Verkäufer schriftlich widerrufen wird. Durch die Verwendung der MWST-Nr. bestätigen Käufer/Verkäufer, dass die Vertragsbeziehungen mit Swissgenetics ihrem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen zuzuordnen sind.
1.2.2 Käufer/Verkäufer aus einem Land ausserhalb der Schweiz
Umsatzsteuer-Pflichtige Käufer/Verkäufer aus einem Land ausserhalb der Schweiz verpflichten sich, bei erstmaligem Geschäftskontakt Swissgenetics eine ihnen erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-Id-Nr. unverzüglich mitzuteilen. Das Ausstelldatum dieser Bescheinigung darf nicht älter als zwölf Monate sein. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Swissgenetics eine aktualisierte Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
- vollständiger Name, Sitz und Anschrift der Firma
- Angabe über die Art der unternehmerischen Tätigkeit
- Hinweis auf Umsatzsteuerpflicht, Steuernummer.
Mit ihrer Anmeldung bei Swissgenetics bestätigen Käufer/Verkäufer, dass die Vertragsbeziehung mit Swissgenetics ihrem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmen zuzuordnen ist.
1.3 Rechtliche Stellung von Swissgenetics
Swissgenetics versteigert eigene Samendosen und Embryonen auf eigene Rechnung. Lebende Tiere können aus eigenem Bestand stammen, dann werden diese auf eigene Rechnung versteigert. Stammen die Tiere von einem Verkäufer, so fungiert Swissgenetics lediglich als Vermittler – über MooBay – und verrechnet dem Verkäufer 4% des Verkaufspreises oder mindestens CHF 100.00 pro Angebot. Geht ein Tier infolge Beanstandung durch den Käufer an den Verkäufer zurück, verzichtet Swissgenetics auf die Provision. Swissgenetics schliesst jegliche Haftung aus, wenn diese aus einem Vermittlungsgeschäft entstehen sollte.
1.4 Kosten
Der Käufer aus der Schweiz erhält eine Rechnung für die gekauften Tiere, die er innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen hat. Die Rechnung wird mit einer Unkostengebühr von 4% des zugeschlagenen Verkaufspreises belastet. Sämtliche weiteren Kosten in Zusammenhang mit Quarantäne (für Käufer ausserhalb der Schweiz), Transport, Impfungen oder sonstige Unkosten gehen zu Lasten des Käufers.
2 Verkaufsbedingungen
2.1 Daten und Angaben, Inhalt
Der Verkäufer des Tieres hat das zu verkaufende Tier zutreffend und vollständig zu beschreiben. Er muss alle für die Kaufentscheidung, gemäss Vorgaben der Usanz auf MooBay, als wesentlich angesehenen Eigenschaften und Merkmale angeben. Hierfür enthält MooBay ein Eingabeformular, welches er mit allen dort vorgesehenen Daten und Angaben auszufüllen hat.
2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit, Haftung
Swissgenetics ist jederzeit berechtigt ein Tier von der Teilnahme an Auktionen auszuschliessen, wenn Swissgenetics feststellt, dass die Angaben des Verkäufers nicht mit den tatsächlichen Leistungen und dem Zustand des Tieres übereinstimmen. Eine Prüfungspflicht, insbesondere auch im Hinblick auf nicht feststellbare Fehlangaben, hat Swissgenetics jedoch nicht. Der Verkäufer hat die Daten, Angaben und Beschreibungen (inkl. Bilder) vor der Freigabe und während der Versteigerung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen oder Veränderungen sind Swissgenetics unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte es Abweichungen geben, die der Verkäufer nicht schriftlich beanstandet, haftet er für hieraus entstehende Schäden.
2.3 Verfügungsberechtigung
Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, über das angebotene Tier frei zu verfügen und es nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
2.4 Kostenfreistellung
Der Verkäufer stellt Swissgenetics von allen Kosten frei, die Swissgenetics dadurch entstehen, dass die von ihm gemäss Punkt 2.1 gemachten Angaben fehlerhaft sind und/oder das Tier nicht frei von Rechten Dritter ist. Dies beinhaltet auch die Kosten einer Rechtsverfolgung.
2.5 Provisionsverbot des Verkäufers
Dem Verkäufer ist es untersagt, Swissgenetics und/oder dem Käufer Gebühren und/oder Provisionen zu berechnen.
3 Ver- und Ersteigerungsbedingungen
3.1 Anmeldung
Um die Dienstleistungen von Swissgenetics nutzen zu können, müssen sich Verkäufer und Käufer anmelden. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der von Swissgenetics abgefragten Daten bei der Registration via Elvaweb sowie der Zustimmungserklärung zu den AGB.
3.2 Zulassung
Der Käufer erhält seine Zulassung von Swissgenetics mit der Annahme seiner Anmeldung. Der Käufer und der Verkäufer sind verpflichtet, Datenänderungen, die sich nach seiner Anmeldung ergeben, Swissgenetics unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Swissgenetics ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Eine Zulassung wird insbesondere verweigert bzw. entzogen, bei
- falschen Angaben bei der Anmeldung
- Missbrauch der Dienste von Swissgenetics
- Verletzung von Rechten Dritter
- Beschädigung, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von Swissgenetics
- Verzug/Nichterfüllung von Kaufverträgen
- rechtlichen Auseinandersetzungen
- Verstössen gegen die AGB
- Widerspruch gegen diese und/oder geänderte AGB
- Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
3.3 Abmeldung
Der Käufer und der Verkäufer sind jederzeit berechtigt, sich bei Swissgenetics mit sofortiger Wirkung schriftlich abzumelden.
3.4 Widerruf
Sofern er die Dienste von Swissgenetics noch nicht in Anspruch genommen hat, können der Käufer und der Verkäufer darüber hinaus innerhalb von zwei Wochen seine Anmeldung schriftlich widerrufen.
3.5 Nutzung der Dienste
Verkäufer und Käufer dürfen die Dienste von Swissgenetics nur in bestimmungsgemässer Weise nutzen. Swissgenetics kann die Dienste jederzeit erweitern oder einschränken.
3.6 Ausschluss von Verkäufen
Swissgenetics hat das Recht, Käufer ohne Angabe von Gründen von Verkäufen auszuschliessen.
3.7 Datenschutz/Verwendung gespeicherter Daten
Swissgenetics ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen. Hierbei hat Swissgenetics die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die eigene Datenschutzerklärung zu beachten.
Swissgenetics ist insbesondere berechtigt, die Daten und Angaben zum Verkauf
- im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von MooBay durch den Verkäufer/Käufer zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung dieser Dienste erforderlich ist,
- an die Parteien eines Kaufvertrages weiterzuleiten, soweit es erforderlich ist,
- an Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist, z.B. wenn es der Aufklärung eines Missbrauchs des Auktionshauses oder der allgemeinen Rechtsverfolgung dient,
- in anderen Fällen nach Einwilligung des Verkäufers/Käufers weiterzugeben.
Eine weitergehende Nutzung der Daten erfolgt nicht.
Nimmt der Verkäufer/Käufer seine Anmeldung zurück, so hat er Anspruch auf Löschung der gespeicherten Daten, es sei denn, Swissgenetics benötigt diese noch für die Abwicklung von Verträgen.
Die von Swissgenetics zur Verfügung gestellten Daten/Bilder dürfen vom Verkäufer/Käufer ohne Zustimmung von Swissgenetics nicht verwendet werden.
Es ist Verkäufer und Käufern untersagt, Kontaktdaten und Adressen sowie sonstige Inhalte, dies sich auf der Website von Swissgenetics befinden, für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
3.8 Durchführung von Auktionen
- Die für die Auktion massgebliche Währung ist der CHF. Die Höhe der Gebotsschritte ist bei jedem Versteigerungsobjekt vermerkt und kann unterschiedlich sein.
- Die Abgabe eines Gebotes ist nur gültig, wenn es unter Einhaltung des von Swissgenetics vorgegebenen Verfahrens abgegeben wird. Swissgenetics behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Versteigerungsobjektes abgegeben. Erklärt ein Käufer, er habe kein oder kein wirksames Gebot abgegeben, trägt er hierfür die Beweislast.
- Legt der Verkäufer einen Mindestpreis fest, ist beim aktuellen Preis das Unter- oder Überschreiten ersichtlich. Ist der Mindestpreis nicht erreicht, bleibt das Objekt unverkauft und verbleibt beim Verkäufer.
- Legt der Verkäufer keinen Mindestpreis fest, gilt das Objekt nach Eingang des ersten Gebots als verkauft und wird dem Höchstbietenden zugeschlagen.
- Jedes Versteigerungsobjekt hat eine festgelegte Laufzeit, welche klar ersichtlich angezeigt wird. Geht im von Swissgenetics definierten Zeitpunkt vor Auktionsende noch mind. ein Angebot ein, verlängert sich die Auktionsdauer um die durch Swissgenetics festgelegte Laufzeit. Swissgenetics behält sich vor, diese Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern oder Online-Auktionen/Gebotsrunden ohne Abschluss eines Kaufvertrages abzubrechen.
- Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Swissgenetics übermittelt den beiden die Kontaktdaten des jeweils anderen, womit beide, Verkäufer und Käufer, die Abwicklung der Zahlung, des Transportes und weitere Formalitäten untereinander regeln können.
3.9 Kaufpreis
Die zugeschlagenen Kaufpreise sind grundsätzlich Netto-Preise, d.h. sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Hierauf ist eine Unkostengebühr zu entrichten. In der Unkostengebühr ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Bei Käufern mit Sitz in einem Land ausserhalb der Schweiz löst Swissgenetics die Lieferung erst nach Eingang des zu zahlenden Kaufpreises aus. Sämtliche weiteren, entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers und werden auch von diesem administrativ abgewickelt.
Der zugeschlagene Gebotspreis wird 15 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Ausgenommen von dieser Zahlungsfrist sind Fristen, welche zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nach dem Zustandekommen des Kaufvertrags vereinbart wurden, vorausgesetzt Swissgenetics tritt nicht als Verkäuferin auf.
4 Sachmängelhaftung
Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Versteigerungsobjekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Wenn Swissgenetics nicht Eigentümer des Versteigerungsobjektes ist, übernimmt Swissgenetics keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Objektes. Ebenso übernimmt Swissgenetics keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers, ausser Swissgenetics ist selbst Verkäuferin. Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass Swissgenetics dem Käufer dessen Namen mitteilt, wenn dieser Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen, die nicht offensichtlich unbegründet sind und der Käufer die Offenlegung des Verkäufers schriftlich geltend macht.
Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics/Verkäufer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics/Verkäufer beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics/Verkäufer oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics/Verkäufer beruhen.
5 Haftung
5.1 Nutzung der Dienstleistungen
Swissgenetics haftet nicht für Schäden, die Verkäufern, Käufern oder Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung von Swissgenetics entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Swissgenetics eingehen, oder berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass Versteigerungsobjekte nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden. Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates erforderlich ist, behält sich Swissgenetics eine temporäre Ausserfunktionssetzung ihrer Website und ihrer Plattform vor.
5.2 Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit/Kardinalpflichten
Swissgenetics haftet Verkäufern und Käufern gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics beruhen.
5.3 Besitzergarantien
Bestehende Besitzergarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt.
6 Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern. Bern ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Verkäufer und/oder Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und die Regelungen des internationalen Privatrechts gelten nicht. Die Vertrags- und Auktionssprachen sind deutsch und französisch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz, Zuchtdaten) dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.
6.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Version vom 20.05.2021